Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Levo Studio, Julius Grimm, Europaplatz 2/1, 72072 Tübingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs-, Hosting- und Wartungsleistungen. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt. (3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Hosting und Wartung von Websites und Webanwendungen. (2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. (3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Mehraufwände, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, werden gesondert berechnet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung. (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 4 Leistungen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Bei Website-Projekten umfasst dies je nach Angebot insbesondere Konzeption, Design, technische Umsetzung und Übergabe. (2) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit. (3) Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend; daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. (4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder erforderliche Nutzungsrechte vorliegen, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. (5) Bei gebuchter monatlicher Betreuung umfasst der Support standardmäßig Hosting-Betrieb, technische Wartung, Sicherheits- und Systemupdates sowie kleinere inhaltliche/technische Anpassungen. Support-Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen beantwortet.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. (3) Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. (4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 5a Preisermittlung

Die Preise auf der Website dienen lediglich der Orientierung und können sich jederzeit ändern. Der tatsächliche Preis ergibt sich erst aus dem individuellen Angebot und kann deutlich von der Beispielangabe abweichen, insbesondere bei abweichendem Hosting-, SEO- oder Support-Bedarf.

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. (2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen oder mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Frist entsprechend. (3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. (2) Beanstandungen sind innerhalb der Prüfungsfrist schriftlich und konkret zu benennen. Geringfügige Mängel, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. (3) Erfolgt innerhalb der 14-tägigen Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. (4) Die Nutzung der Leistung im produktiven Betrieb gilt ebenfalls als Abnahme. (5) Sofern im Angebot eine Zufriedenheits-Garantie („kostenlos bei Nichtzufriedenheit") vereinbart wurde, gilt: Erklärt der Auftraggeber innerhalb der Abnahmefrist nachvollziehbar, dass keine Zufriedenheit vorliegt, entfällt die einmalige Projektvergütung. In diesem Fall werden keine Nutzungsrechte nach § 8 übertragen und eine Veröffentlichung bzw. ein Go-Live der erstellten Website ist unzulässig.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Bezahlung der einmaligen Projektvergütung erhält der Auftraggeber die umfassenden Nutzungsrechte an der erstellten Website einschließlich projektbezogenem Code, Inhalten und Daten, soweit keine Rechte Dritter oder Open-Source-Lizenzbedingungen entgegenstehen. (2) Der Auftraggeber bleibt wirtschaftlicher Inhaber der Website, der Projektinhalte und der Projektdaten. Es besteht kein vertraglicher Lock-in an den Auftragnehmer. (3) Der Auftragnehmer darf erstellte Arbeiten als Referenz nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. (4) Quellcode, Datenexporte und relevante Zugänge sind dem Auftraggeber auf Anfrage in einem gängigen, übertragbaren Format bereitzustellen.

§ 9 Hostingbedingungen

(1) Im Rahmen der monatlichen Betreuung stellt der Auftragnehmer ein gemanagtes Hosting bereit und übernimmt den technischen Betrieb der Website (u. a. Deployment, Verfügbarkeit, Monitoring, Sicherheits- und Systempflege). (2) Der Auftragnehmer strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Ein Anspruch auf unterbrechungsfreien Betrieb besteht nicht; geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. (3) Regelmäßige Sicherungen werden erstellt. Eine absolute Garantie für jederzeitige Wiederherstellbarkeit kann technisch nicht zugesichert werden. (4) Die Hosting-Leistung dient der Vereinfachung des Betriebs. Eigentum und Verfügungsgewalt an Website und Daten verbleiben beim Auftraggeber. (5) Der Auftraggeber kann jederzeit die vollständige technische Übergabe an sich oder einen benannten Drittanbieter verlangen. Die Übergabe umfasst insbesondere Code, Daten, Build-/Deployment-Informationen und relevante Zugangsinformationen in übertragbarer Form. (6) Für vom Auftraggeber veröffentlichte Inhalte bleibt der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach Kenntnisnahme zu sperren oder zu entfernen.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt. (4) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzeigt. (5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Zulieferungen des Auftraggebers, Eingriffe Dritter in das System oder durch Nichtbeachtung der Dokumentation entstehen.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG. (2) Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. (3) Bei einem Provider- oder Betreiberwechsel wird der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Übertragung der für das Projekt erforderlichen Daten an den vom Auftraggeber benannten Folgedienstleister unterstützen. (4) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschensgrund eingreift. (2) Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. (3) Verlangt der Verbraucher, dass der Auftragnehmer bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, ist im Falle eines wirksamen Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach § 357a BGB zu leisten. (4) Die im Einzelfall maßgebliche Widerrufsbelehrung und ein etwaiges Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt. (5) Der Widerruf ist zu richten an: Levo Studio – Julius Grimm Europaplatz 2/1, 72072 Tübingen E-Mail: julius@levo-studio.com

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge über einmalige Leistungen (Website-Erstellung) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung. (2) Monatliche Hosting-/Wartungsleistungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Bei Vertragsende oder auf laufende Anforderung erhält der Auftraggeber vollständigen Zugriff auf Code, Daten und Infrastrukturinformationen in einem gängigen, weiterverarbeitbaren Format. Es wird keine Lock-in-Ablöse für die reine Herausgabe von Projektbeständen erhoben. (5) Im Fall einer Betriebseinstellung von Levo Studio wird eine geordnete Übergabe an den Auftraggeber oder einen benannten Drittanbieter vorgenommen. Diese umfasst die notwendigen Zugänge, Daten- und Codebestände sowie eine angemessene technische Übergabeunterstützung innerhalb der wirtschaftlich und tatsächlich verfügbaren Mittel. (6) Nach erfolgter Übergabe kann der Auftraggeber das Projekt mit jedem qualifizierten Entwickler fortführen. Eine technische Abhängigkeit vom Auftragnehmer soll vermieden werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Tübingen. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. (4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform.